REGLEMENT
PRÄAMBEL
Der Top Model Europe Wettbewerb wird von der Gesellschaft SPRL Europe Events organisiert, die bei der Banque-Carrefour des Entreprises unter der Nummer BE0687471563 registriert ist. Jedes Nationale Komitee auf der ganzen Welt organisiert in seinem Gebiet Auswahl-Castings für Top Model Europe und in Übereinstimmung mit dem methodischen Modell von Top Model Europe.
Die Fotos, Logos, Texte und Videos auf der Website dürfen unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, außer durch den Kandidaten für den persönlichen Gebrauch in seinen sozialen Netzwerken, um seine Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Jede nicht genehmigte Nutzung wird als missbräuchlich angesehen und kann zu einer Strafverfolgung mit Schadensersatzforderungen führen.
Diese Verordnung ist auf Französisch und Englisch verfügbar. Es werden auch automatische Übersetzungen in andere Sprachen bereitgestellt. Diese Übersetzungen können jedoch Fehler enthalten und haben nicht die gleiche Rechtskraft wie die französische und englische Version. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungen sind nur die französische und die englische Version der Regeln maßgeblich.
Artikel 1 - Teilnahme und Dauer
Die bloße Teilnahme am Wettbewerb bedeutet, dass Sie die vorliegenden Regeln vollständig und vorbehaltlos akzeptieren. Der Wettbewerb steht allen Personen im Alter von 15 Jahren offen. Bewerber unter 16 Jahren müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Der Wettbewerb beginnt am Tag der Auswahl und endet mit der Bekanntgabe der Hauptgewinner und Favoriten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder einzelne Phasen davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu ändern, zu verlängern, auszusetzen, zu unterbrechen oder zu annullieren, ohne dass dies eine Haftung oder einen Anspruch auf Entschädigung für den Kandidaten begründet.
Artikel 2 - Entlohnung
Die Teilnahme des Bewerbers am Wettbewerb wird zu keinem Zeitpunkt vergütet.
Artikel 3 - Etappen des Wettbewerbs
1. Online-Anmeldung - Die Anmeldung auf der Website ist für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich. 2. Die Auswahl - Abstimmung durch die Jury - Die Kandidaten werden von der Jury nach einer der vom Organisator angebotenen Optionen bewertet: Präsentation bei einem Casting - Präsentation über eine Videokonferenz - Präsentation über ein vom Kandidaten aufgenommenes Video. 3. Das Halbfinale - Das Halbfinale findet mit oder ohne Publikum statt. Am Ende dieser Etappe wählt die Jury die Modelle aus, die ins Große Finale einziehen. 4. Das große internationale Finale - Die Finalisten nehmen an einer Modenschau mit internationalen Designern vor der Jury und dem Publikum teil. Die Hauptgewinner werden bei dieser Modenschau oder bei einer von Top Model Europe organisierten öffentlichen oder privaten Nebenveranstaltung gekürt. Jeder Finalist verpflichtet sich, das große Finale aktiv zu fördern, insbesondere durch mindestens zwei Veröffentlichungen in seinen sozialen Netzwerken mit Werbematerial (Poster, Visuals usw.), und mindestens vier Tickets für die Show des großen internationalen Finales zu erwerben oder zu verteilen und so zu seiner Sichtbarkeit und seinem Erfolg beizutragen. Publikumsabstimmung - Je nach Land kann eine Publikumsabstimmung mit einer Phase des Wettbewerbs verbunden sein oder nicht. Die Abstimmung ist kostenlos und jeder Besucher kann für jedes Modell einmal abstimmen. Nationales Finale - Einige Länder können ein nationales Finale veranstalten, um die Modelle für die Teilnahme am Großen Internationalen Finale zu qualifizieren. Einzelheiten zu den Wettbewerbsstufen finden Sie auf der Website : https://topmodeleurope.net/selections
Artikel 4 - Qualifikation und Disqualifikation
In jeder Phase des Wettbewerbs werden die Kandidaten vom Organisationskomitee des Wettbewerbs und/oder einer Jury bewertet, die darüber entscheidet, welche Kandidaten für die Teilnahme an der nächsten Phase ausgewählt werden. Der Organisationsausschuss und/oder die Jury des Wettbewerbs entscheiden souverän über die Qualifikation und Disqualifikation der Kandidaten und ihre Entscheidungen müssen niemals begründet werden. Der Organisationsausschuss kann auch während des gesamten Wettbewerbszeitraums jederzeit souverän über die Qualifikation oder den Ausschluss eines Kandidaten entscheiden. Diese Regelung gilt auch für die designierten Preisträger des Wettbewerbs während der 12 Monate nach ihrer Ernennung.
Artikel 5 - Preise für die Preisträger
Die Preise, die den Preisträgern von TOP MODEL EUROPE verliehen werden, sollen sie beim Start ihrer Modelkarriere in der Welt der Mode und der Werbung unterstützen. Diese Auszeichnungen können beispielsweise die Erstellung eines Fotobuchs, die Teilnahme an einer Fashion Week in Europa oder im Ausland, Treffen mit Agenturen oder Partnern aus der Branche sowie Schulungen oder Umstylings umfassen. Diese Liste ist nicht erschöpfend und es können auch andere Möglichkeiten angeboten werden. Die Preise sind persönlich, können nicht gegen Geld oder andere Vorteile eingetauscht werden und dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verkauft werden. Darüber hinaus erhalten die Preisträger einen einjährigen Managementvertrag mit einer Mutteragentur, deren Aufgabe es ist, sie an nationale und/oder internationale Kunden und Agenturen zu vermitteln. Dieser Vertrag soll ihre Karriere fördern. Es steht den erfolgreichen Bewerbern jedoch frei, diesen Vertrag abzulehnen. In diesem Fall kommen sie nicht in den Genuss der mit dem Titel verbundenen Entwicklungsinstrumente und Werbemaßnahmen.
Artikel 6 - Ausschließliche Teilnahme am Wettbewerb und Vertretungsverträge
6.1. Exklusivität der Teilnahme für Halbfinalisten
Die Kandidaten, die sich für das Halbfinale qualifizieren, verpflichten sich, bis zum großen internationalen Finale an keinem anderen Schönheits-, Mode-, Model-, Miss- oder Mister-Wettbewerb teilzunehmen. Jede unerlaubte Teilnahme führt zur sofortigen Disqualifikation.
6.2. Vertretungsvertrag für die Finalisten
Nationale, regionale und internationale Finalisten können einen Repräsentationsvertrag erhalten, der ihre Karriere in der Modebranche fördern soll. Daher darf ein Kandidat, der sich als Finalist qualifiziert hat, keine Verträge mit Model-, Model-, Werbe- oder Talentagenturen (die Laufsteg- oder Werbefotoshootings beinhalten) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Organisators unterzeichnen, der die Angemessenheit dieser Verträge beurteilen wird. Alle Anfragen müssen über den Abschnitt "Kontakt" auf der Website von Top Model Europe eingereicht werden. Im Falle eines ohne Genehmigung unterzeichneten Vertrags muss der Kandidat dem Organisator für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Entschädigung in folgender Höhe zahlen à zwanzig Prozent jede Vergütung, die von einem Kunden der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Organisators für die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen gezahlt wurde. Bei einem nationalen oder regionalen Finale kann ein Top Model Europe Komitee auch bestimmten Finalisten aus seinem Gebiet einen Management- und Vermittlungsvertrag anbieten. Dieser Vertrag ist streng auf das Gebiet des betreffenden regionalen oder nationalen Komitees beschränkt und kann nicht über dieses Gebiet hinaus ausgedehnt werden. Der Vertrag zielt darauf ab, die Fähigkeiten des Kandidaten zu entwickeln und seine Erfolgschancen in der Industrie zu erhöhen. Internationale Vermittlungen bleiben in der alleinigen Verantwortung des Organisators, der die Möglichkeiten in anderen Ländern erleichtert.
Artikel 7 - Teilnahmegebühren
Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Bewerber eine Anmeldegebühr zwischen 39 Euro und 49 Euro (je nach Land) entrichten. Diese Gebühren müssen online per Kreditkarte auf der Website des Wettbewerbs bezahlt werden. Um die Kosten für die Ausbildung, die Vorbereitung der Halbfinalisten und die Organisation der Veranstaltungen zu decken, muss jeder Kandidat, der sich für das Halbfinale qualifiziert hat, innerhalb von 30 Tagen nach seiner Auswahl einen Beitrag nachweisen, der vom nationalen Organisator auf zwischen fünfundsechzig und fünfundneunzig Euro (Länder oder Regionen - Liste A) *, oder ein Sponsoring von Unternehmen oder Geschäften, dessen vom Organisator festgelegter Betrag zwischen einhundertfünfzig und dreihundert Euro variieren kann. (Länder oder Regionen - Liste B) *. Im Gegenzug wird die Werbung (Logo) der Sponsoren auf der Website von Top Model Europe hervorgehoben. In noch anderen Regionen (Länder oder Regionen -. Liste C) *, ist weder ein Mitgliedsbeitrag noch ein Sponsoring erforderlich. Sponsoring und Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Artikel 8 - Unfälle und Schäden
In keinem Fall kann der Organisator für Unfälle, Kosten oder direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die während der Teilnahme an diesem Wettbewerb entstehen können. Ebenso wenig übernimmt der Organisator die Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die während der Tage und Abende der Auswahl, des Halbfinales und des Finales sowie während der vorbereitenden oder damit verbundenen Aktivitäten entstehen. Falls der Wettbewerb aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Organisators liegen, ganz oder teilweise verschoben, annulliert oder unterbrochen werden muss, übernimmt der Organisator keine Haftung jeglicher Art.
Artikel 9 - Recht auf Bild und Verbreitung
Der Kandidat bietet seine Teilnahme am Wettbewerb TOP MODEL EUROPE an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Bild und/oder seine Stimme während des Wettbewerbs vom Tag der Auswahl bis zur Bekanntgabe der Preisträger erfasst, aufgezeichnet und gefilmt werden. Er ist sich außerdem bewusst, dass sein Bild und/oder seine Stimme während des Wettbewerbs jederzeit und in jedem Kontext fixiert werden können. Der Bewerber erklärt, dass er vollständig darüber informiert wurde, dass die Gesamtheit der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen zu einer oder mehreren öffentlichen Ausstrahlungen führen könnte. Folglich räumt er dem Organisator das Recht ein, seine Stimme und/oder sein Bild aufzunehmen und zu fixieren, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verändern, anzupassen und öffentlich zu verbreiten, ohne Begrenzung der Anzahl, ganz oder teilweise, auf allen bekannten oder bisher unbekannten Medien und in allen Formaten, insbesondere das Recht, zu digitalisieren oder digitalisieren zu lassen, zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, das Recht, in Umlauf zu bringen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, das Recht, zu verkaufen oder verkaufen zu lassen, das Recht zu vermieten und zu verleihen, sowie das Recht zur Darstellung und öffentlichen Wiedergabe durch alle Verfahren, insbesondere durch digitale Verbreitung über Internet, Verkabelung, Satellit, 4G, 5G und andere Telekommunikationssysteme (wie terrestrische oder digitale Kanäle), sowie das Recht zur Verwertung durch alle bekannten oder unbekannten Mittel und für alle sekundären und abgeleiteten Rechte, insbesondere auf allen Papierträgern (wie Presse, Plakate, Zeitschriften, Bücher) und Audio- und Videoträgern (wie digitale Dateien, DVD, Blu-ray, Streaming), und dies völlig unentgeltlich. Der Kandidat räumt dem Organisator das Recht ein, im Rahmen der Verwertung der Aufnahmen seinen Vornamen und alle anderen Informationen über ihn, die er freiwillig preisgibt, zu vervielfältigen. Darüber hinaus erteilt der Bewerber dem Organisator seine Zustimmung, alle Foto- oder Videoinhalte, die er in seinen sozialen Netzwerken veröffentlicht, mit der Erwähnung von TOP MODEL EUROPE zu reproduzieren. Diese Genehmigung ist auf die Verwendung in den sozialen Netzwerken des Veranstalters und/oder auf Werbe- oder Informationsmaterial in Bezug auf den Wettbewerb beschränkt, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, eine Pressemappe oder Anzeigen. Die Abtretung der Rechte wird für eine weltweite Nutzung und für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum der Teilnahme an den Auswahlverfahren gewährt. Diese Abtretung wird stillschweigend um einen entsprechenden Zeitraum verlängert, sofern sie nicht per Einschreiben mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende jedes Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Artikel 10 - Garantien
Die Teilnahme des Bewerbers am Wettbewerb TOP MODEL EUROPE setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln voraus. Der Bewerber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Bild und/oder seine Stimme zu jeder Zeit und in jedem Kontext während der Dauer des Wettbewerbs erfasst, aufgezeichnet und gefilmt werden. Im Hinblick auf diese Genehmigung verzichtet der Kandidat auf alle Rechtsmittel gegen den Organisator aufgrund einer oder mehrerer Verbreitungen der Ton- und/oder Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit. Der Bewerber macht keine Vorbehalte oder Einschränkungen hinsichtlich der Abtretung der Bild- und Verbreitungsrechte, die in Artikel 9 der vorliegenden Regeln erwähnt werden. Der Umstand, dass eine besondere Vereinbarung von einer der Bestimmungen der vorliegenden Regeln abweicht, schließt die Anwendung der anderen Klauseln nicht aus. Die Tatsache, dass der Organisator die abgetretenen Rechte nicht nutzt, kann nicht als Verzicht seinerseits auf die Inanspruchnahme dieser Rechte ausgelegt werden.
Artikel 11 - Hinterlegung der Regeln
Diese Verordnung wurde am 20/01/24 aktualisiert und veröffentlicht. Anschließend wurde sie einer standardisierten elektronischen Signatur unterzogen und mit einem Zeitstempel versehen, der von einem Rechtsdienst beglaubigt wurde. Jede Vervielfältigung, außer für den persönlichen Gebrauch, ist untersagt.
Artikel 12 - Streitigkeiten
Jede Beschwerde muss per Einschreiben an den Hauptsitz der Gesellschaft SPRL Europe Events gesendet werden. Die Beschwerde muss die Identität und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers sowie den Grund und die Einzelheiten der Beschwerde klar angeben. Das Dokument muss im Original vorliegen und vom Beschwerdeführer oder seinem gesetzlichen Vertreter, falls dieser minderjährig ist, unterzeichnet sein. Das Unternehmen Europe Events antwortet auf jede eingegangene Beschwerde innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt. Die Parteien bemühen sich, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Regelung auftreten können, gütlich beizulegen. Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig und es gilt ausschließlich belgisches Recht, auch für Klagen im Rahmen von einstweiligen Verfügungen. Die Parteien vereinbaren, dass die Sprache, die in diesen Verfahren verwendet wird, Französisch ist.
(*) Liste A: Österreich, Kanada, Griechenland, Madagaskar, Mayotte, Guadeloupe, Guyana, Nordmazedonien, Martinique, Mauritius, Portugal, Reunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Serbien, Seychellen - (*) Liste B: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, USA, Vereinigtes Königreich - (*) Liste C: Brasilien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Dominikanische Republik und andere Länder, die nicht in den Listen aufgeführt sind.