REGLEMENT
PRÄAMBEL
Der Wettbewerb Top Model Europe wird von der Gesellschaft SPRL Europe Events organisiert, die bei der Banque-Carrefour des Entreprises unter der Nummer BE0687471563 / Info@TopModelEurope.net registriert ist. Jedes nationale Komitee auf der ganzen Welt organisiert Castings auf seinem Gebiet, die dem methodologischen Modell von Top Model Europe entsprechen.
Die Fotos, Logos, Texte und Videos auf der Website dürfen unter keinen Umständen ohne Genehmigung verwendet werden. Jede nicht schriftlich genehmigte Nutzung wird als Missbrauch angesehen und führt zur Haftung des Nutzers sowie zu rechtlichen Schritten mit Schadensersatzforderungen.
Artikel 1 - Teilnahme und Dauer
Die bloße Teilnahme am Wettbewerb bedeutet, dass Sie die vorliegenden Regeln ohne Vorbehalt akzeptieren.
Der Wettbewerb TOP MODEL EUROPE steht allen Personen im Alter von 15 Jahren offen. Wenn der Bewerber das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat, ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Der Wettbewerb beginnt am Tag der Auswahl und endet, wenn die Namen der Hauptgewinner verkündet werden.
Der Organisator behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder einzelne Etappen davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu ändern, zu verlängern, zu unterbrechen oder zu annullieren, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können und aus diesem Grund auch ohne Anspruch auf irgendeine Gegenleistung zugunsten des Kandidaten.
Artikel 2 - Entlohnung
Die Teilnahme des Bewerbers am Wettbewerb wird zu keinem Zeitpunkt vergütet.
Artikel 3 - Etappen des Wettbewerbs
Der TOP MODEL EUROPE-Wettbewerb besteht aus vier Phasen:
1. Die Online-Anmeldung :
Die Online-Registrierung auf der Website ist für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich.
2. Die Auswahl - Abstimmung der Jury und des Publikums
Die Kandidaten werden von der Jury bewertet. Die Bewertung erfolgt je nach Wahl des Veranstalters auf der Grundlage einer der folgenden Optionen: Präsentation bei einem Casting, Präsentation bei einer Videokonferenz, Präsentation mittels eines vom Kandidaten aufgenommenen Videos. Die Abstimmung der Jury wird durch eine öffentliche Abstimmung über die Website des Wettbewerbs und/oder soziale Netzwerke ergänzt. Die Abstimmung ist kostenlos und jeder Besucher kann innerhalb eines vom Veranstalter festgelegten Zeitraums einmal für jedes Modell abstimmen.
3. Das Halbfinale :
Das Halbfinale findet mit oder ohne Publikum statt. Am Ende dieser Phase wählt die Jury die Modelle aus, die zum großen Finale weiterziehen.
4. Das große Finale :
Die Kandidaten der Endrunde nehmen an der Fashion Show des großen Finales mit internationalen Modedesignern vor dem Publikum und der Jury teil. Die Hauptgewinner des Wettbewerbs werden bei dieser Modenschau, zu einem späteren Zeitpunkt oder bei einer vom Organisator geplanten öffentlichen oder privaten Nebenveranstaltung bekannt gegeben.
Artikel 4 - Qualifikation und Disqualifikation
In jeder Phase des Wettbewerbs werden die Kandidaten vom Organisationskomitee des Wettbewerbs und/oder einer Jury bewertet, die darüber entscheidet, welche Kandidaten für die Teilnahme an der nächsten Phase ausgewählt werden. Der Organisationsausschuss und/oder die Jury des Wettbewerbs entscheiden souverän über die Qualifikation und Disqualifikation der Kandidaten und ihre Entscheidungen müssen niemals begründet werden. Der Organisationsausschuss kann auch während des gesamten Wettbewerbszeitraums jederzeit souverän über die Qualifikation oder den Ausschluss eines Kandidaten entscheiden.
Artikel 5 - Preise für die Preisträger
Die Preise, die den Gewinnern des Wettbewerbs TOP MODEL EUROPE verliehen werden, sollen ihnen den Start ihrer Karriere als Modell oder Mannequin in der Mode- und/oder Werbebranche ermöglichen. Zu den Preisen gehören die Erstellung eines Fotobuchs, die Teilnahme an einer Fashion Week in Europa und/oder im Ausland, Treffen mit Agenturen oder Partnern aus der Branche, Schulungen oder Umstylings. Diese Preise sind persönlich, können nicht gegen Geld oder andere Vorteile eingetauscht werden und sind nicht an Dritte abtretbar oder verkaufbar.
Darüber hinaus erhalten die Preisträger einen einjährigen Managementvertrag mit einer Mutteragentur, deren Aufgabe es ist, sie an Kunden und Partneragenturen in Paris, Mailand und anderen Großstädten zu vermitteln. Dieser Vertrag soll ihre Karriere fördern, den Preisträgern steht es jedoch frei, ihn abzulehnen, da sie in diesem Fall nicht von den Entwicklungsinstrumenten und der internationalen Werbung profitieren werden.
Artikel 6 - Ausschließliche Teilnahme am Wettbewerb
Die Kandidaten dürfen sich bis zum Datum des großen Finales nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Organisators bei einer Modelagentur anmelden. Der Organisator führt eine Untersuchung über die Seriosität der Agentur durch, bevor er die Bewerbung des Kandidaten positiv oder negativ beschließt.
Kandidaten, die es in das internationale Finale schaffen, dürfen an keinem anderen Schönheits-, Mode-, Model-, Miss- oder Mister-Wettbewerb teilnehmen.
Die Finalisten des Wettbewerbs erhalten einen sechsmonatigen Managementvertrag mit einer Mutteragentur, deren Aufgabe es ist, die Vermittlung der Models an ihre Kunden und Partneragenturen in Paris, Mailand und anderen internationalen Hauptstädten zu erleichtern. Ziel dieses Vertrags ist es, ihre Karriere zu fördern. Den Finalisten steht es frei, diesen Vertrag abzulehnen, doch in diesem Fall profitieren sie nicht von der Werbung bei den internationalen Agenturen.
Artikel 7 - Teilnahmegebühren
Während des Wettbewerbs darf die Kandidatin/der Kandidat nicht nach Sponsoren suchen.
Um am Wettbewerb teilzunehmen, verpflichtet sich der Kandidat zur Zahlung einer Anmeldegebühr von € 39 für die Länder der Europäischen Union, £ 35 für Großbritannien und CHF 50 für die Schweiz. Diese müssen online per Kreditkarte auf der Website des Wettbewerbs bezahlt werden.
Um die zahlreichen Kosten zu decken, die dem Organisator im Rahmen der Organisation des Wettbewerbs entstehen, verpflichtet sich jeder Kandidat, der die Auswahlprüfung erfolgreich besteht, zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags (Mitarbeit an den Organisationskosten der Top Model Europe Veranstaltungen). Dieser ist auf € 65 festgelegt und wird für das Halbfinale, Schritt 3a/offizielles Foto und/oder 3b/Training verlangt.
Der Mitgliedsbeitrag ermöglicht es dem Organisator, den Bewerber kostenlos anzubieten:
- Rabatte, die bei Partnerfotografen eingelöst werden können.
- Die Veröffentlichung eines Auswahlfotos auf der Website von TopModelEurope
- Kostenlose öffentliche Abstimmung auf der TopModelEurope-Website
- Die Teilnahme am Halbfinale für die ausgewählten Modelle.
- Das offizielle Foto für die Halbfinalisten
- Ausbildung für die Halbfinalisten
- Die Teilnahme der Finalisten an den Designerschauen des großen Finales
- Das Treffen mit den Schöpfern
- Die Frisur und das Make-up für die Finalisten
- Alle Fotos von den Paraden des großen Finales
- Das Video des großen Finales
- Preise für die Preisträger
Artikel 8 - Unfälle und Schäden
In keinem Fall kann der Organisator für Unfälle, Kosten, direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die während oder infolge der Teilnahme an diesem Wettbewerb entstehen können. Ebenso übernimmt der Organisator dieses Wettbewerbs keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die während der Tage und Abende der Auswahl, des Halbfinales und des Finales sowie der vorbereitenden oder damit verbundenen Aktivitäten entstehen. Falls der Wettbewerb aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Organisators liegen, ganz oder teilweise verschoben, annulliert oder unterbrochen werden muss, übernimmt der Organisator keine Haftung jeglicher Art.
Artikel 9 - Recht auf Bild und Verbreitung
Der Kandidat bietet seine Teilnahme am Wettbewerb TOP MODEL EUROPE an. Er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Bild und/oder seine Stimme während des TOP MODEL EUROPE-Wettbewerbs vom Tag der Auswahl bis zur Bekanntgabe der Gewinner erfasst, aufgezeichnet und gefilmt werden. Er erklärt außerdem, dass er sich der Tatsache bewusst ist, dass sein Bild und/oder seine Stimme zu jeder Zeit und in jedem Kontext während der Dauer des Wettbewerbs festgehalten werden können. Der Kandidat erklärt, dass er vorab vollständig darüber informiert wurde, dass alle Ton- und/oder Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit ausgestrahlt werden können. Folglich räumt der Bewerber dem Organisator das Recht ein, seine Stimme und/oder sein Bild aufzunehmen und zu fixieren, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verändern, anzupassen und öffentlich zu verbreiten, ohne Begrenzung der Anzahl, ganz oder teilweise auf allen bekannten oder bisher unbekannten Medien und in allen Formaten, insbesondere das Recht, zu digitalisieren oder digitalisieren zu lassen, zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, das Recht, in Umlauf zu bringen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, das Recht zu verkaufen oder verkaufen zu lassen, das Recht zu vermieten und zu verleihen sowie das Recht, das Werk durch alle Verfahren, insbesondere durch Fernsehübertragung über Netzwerke und/oder andere Telekommunikationssysteme (wie terrestrische oder digitale Kanäle, Internet, Kabel, Satellit, 3G) öffentlich darzustellen und zu kommunizieren, das Recht, es mit allen bekannten oder unbekannten Mitteln und für alle sekundären und abgeleiteten Rechte zu verwerten, insbesondere auf allen Papierträgern (wie Presse, Plakate, Zeitschriften, Bücher), Audio- und Videoträgern (wie Videokassetten, DVD, CD, CD Rom), und zwar völlig unentgeltlich. Der Kandidat räumt dem Organisator das Recht ein, bei der Auswertung der Aufnahmen seinen Vornamen und alle anderen Informationen über ihn, die er freiwillig mitteilt, zu vervielfältigen. Die Abtretung der Rechte wird für die weltweite Nutzung und für einen Zeitraum von 5 Jahren (fünf Jahren) ab dem Datum der Teilnahme an den Auswahlverfahren gewährt. Diese Abtretung wird stillschweigend um einen entsprechenden Zeitraum verlängert, sofern sie nicht per Einschreiben mit einer Frist von 6 Monaten vor dem Ende des Zeitraums jeder Verlängerung gekündigt wird.
Artikel 10 - Garantien
Die Teilnahme des Bewerbers am Wettbewerb TOP MODEL EUROPE setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln voraus. Der Kandidat erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Bild und/oder seine Stimme zu jeder Zeit und in jedem Kontext während der Dauer des Wettbewerbs erfasst, aufgezeichnet und gefilmt werden. Im Hinblick auf diese Genehmigung verzichtet der Kandidat auf alle Rechtsmittel gegen den Organisator, die sich aus einer oder mehreren Verbreitungen der Ton- und/oder Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit ergeben. Der Bewerber macht keine Vorbehalte oder Einschränkungen in Bezug auf die Abtretung der Bild- und Verbreitungsrechte, die in Artikel 9 der vorliegenden Regeln erwähnt werden. Der Umstand, dass eine besondere Vereinbarung von einer der Bestimmungen der vorliegenden Regeln abweicht, schließt die Anwendung der anderen Klauseln nicht aus. Die Tatsache, dass der Organisator die abgetretenen Rechte nicht nutzt, kann nicht als Verzicht seinerseits auf die Inanspruchnahme dieser Rechte ausgelegt werden.
Artikel 11 - Hinterlegung der Regeln
Diese Verordnung, die am 01.08.23 aktualisiert und veröffentlicht wurde, wurde einer standardisierten elektronischen Signatur und einem Zeitstempel unterzogen, die von einer Rechtsabteilung beglaubigt wurden. Jede Vervielfältigung, außer für den persönlichen Gebrauch, ist untersagt.
Artikel 12 - Streitigkeiten
Jede Beschwerde muss per Einschreiben an den Hauptsitz der Gesellschaft SPRL Europe Events gesendet werden. Die Beschwerde muss die Identität und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers sowie den Grund für die Beschwerde und die Einzelheiten der Beschwerde klar angeben. Das Dokument muss im Original vorliegen und vom Beschwerdeführer oder seinem gesetzlichen Vertreter, falls dieser minderjährig ist, unterzeichnet sein. Europe Events antwortet auf jede eingegangene Beschwerde innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt.
Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung entstehen könnten, gütlich beizulegen. Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig und es gilt ausschließlich belgisches Recht, einschließlich aller Verfahren im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Die Parteien vereinbaren, dass die Sprache, die in diesen Verfahren verwendet wird, Französisch ist.